Entnahme aus dem Wohn-Riester

30. April 2015
Es ist bekannt, dass sowohl für den Bau / Kauf einer Immobilie, als auch für Sondertilgungen auf das Guthaben eines Wohn-Riester-Sparvertrages zugegriffen werden kann. Hierzu stellt das Unternehmen, wo dieser Sparvertrag geführt wird, entsprechende Formulare für die Beantragung bei der ZfA ( Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin ) zur Verfügung.  Nach Prüfung, Genehmigung und Einhaltung der Kündigungsfrist ( 3 Monate zum Quartalsende ) kann das Geld zur Auszahlung gelangen. Die ZfA wird später dann noch den korrekten Einsatz für die wohnwirtschaftliche Verwendung überprüfen ( Kontrollfunktion ). Vorteil : die frühere Verpflichtung das entnommene Geld auch wieder in den Vertrag einzuzahlen, besteht nicht mehr. Dennoch muss jeder wissen, dass auch der entnommene Betrag virtuell mit 2 % auf dem Wohnförderkonto weiter verzinst wird. Kommt nun die Auszahlphase im Rentenalter wird der Riester-Kunde dann mit der steuerlichen Belastung ( nachgelagerte Besteuerung ) konfrontiert, selbst dann, wenn das Konto komplett leergeräumt wurde.