Grunderwerbssteuern zahlen fast ausschließlich nur Privatkäufer

28. August 2015
Die Grunderwerbssteuern in den einzelnen Bundesländern steigen unaufhörlich weiter, 14 Länder haben nunmehr 25 mal davon Gebrauch gemacht. Bedauerlich ist nur, dass durch einen sogenannten Share Deal, Immobilientransaktionen zwischen Firmen Grunderwerbssteuerfrei sind und sich diese Immobilienumsätze inzwischen bei ca. 10 Mrd. Euro im Jahr bewegen. Leider hat der Gesetzgeber den § 1 Abs. 2a GrESTG bisher unangetastet gelassen und beschert damit Unternehmen einen riesigen legalen Steuertrick, der den privaten Immobilienkäufern verwehrt bleibt. Wie funktioniert ein solcher Deal, der erst kürzlich zB mit dem Eurotower in Frankfurt ( ehemaliger Sitz der EZB ) zur Anwendung kam ? Ein kaufendes Unternehmen erwirbt Anteile ( share ) von weniger als 95 % des Immobilienvermögens einer Objektgesellschaft, die von dem verkaufenden Unternehmen extra für diesen Zweck gegründet wurde. Dieser Portfolioverkauf, zumeist bis 94,9 % voll ausgeschöpft, ist zu 100 % grunderwerbssteuerfrei. Nach Ablauf der 5 Jahresfrist können dann noch die restlichen, in diesem Beispiel 5,1 %, erwerbssteuerfrei übertragen werden.