Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets,, in dem der Bebauungsplan gilt, zu finden sind.

Daraus lassen sich Straßen, Grünanlagen und bebaubare Flächen ersehen. Ferner sind:

  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse
  • die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke
  • die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen, Stellplätze, Garagen)
  • die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehenen Flächen
  • die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
  • Verkehrsflächen.

Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf, den Bebauungsplan einzusehen.