Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist eine Grenze, bis zu der Immobilien aus Fremdkapital finanziert werden können. Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Diese grenze liegt in den meisten Fällen bei 45 – 80 Prozent.