Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der Wert des Beleihungsobjekts unter der Berücksichtigung aller wichtigen Umstände.

Die Ermittlung des Beleihungswertes ist im Bankgesetz §12 festgehalten. Er wird somit von dem jeweiligen Finanzierungsinstitut unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie gesetzt. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann.

Der Beleihungswert ist eine Voraussetzung für die Kreditgewährung. Jedes Kreditinstitut braucht eine Sicherheit um einem Darlehennehmer ein Darlehen geben zu können. Der Beleihungswert wird regelmäßig nachkontrolliert um eventuelle Schwankungen des Wertes des Beleihungsobjekts feststellen zu können.

Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag