Förderung des Wohneigentums

Die Förderung des Wohneigentums wurde zur Erleichterung von Baufinanzierungen eingerichtet. Sie ist eine staatliche Förderungen und hat zum Zweck die Wohneigentumsquote der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen.

Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.