Grunddienstbarkeiten

Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind

  • Wegerechte,
  • Leitungsrechte sowie
  • Geh- und Fahrtrechte.