Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit 1985 als Verbraucherschutzverordnung in Kraft.

Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.

Siehe: Preisangabenverordnung online (juris)