Wohnungsbauförderung

Bei der Wohnungsbauförderung profitieren Vermieter von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Der größte Block der staatlichen Förderung – die Eigenheimzulage – wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft.

Jedoch können Häuslebauer über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen, da diese staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt sind. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.