Zusatzsicherheit

Zusatzsicherheit ist die Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Diese sind nach § 7 BSpKG (Bausparkassengesetz) vorgeschrieben, sofern eine Beleihung über 80% des Beleihungswertes des Pfandobjekts beantragt wird.

Darunter fallen beispielsweise

  • Zusatzobjekte,
  • Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern,
  • Mitverpflichtungen von Verwandten
  • sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.