Neuer Widerrufsjoker bei Immobiliarkrediten

14. Februar 2017
Der alte Widerrufsjoker ( wir hatten darüber berichtet ) wurde bekanntlich im März 2016 zum Juni 2016 von der Bundesregierung abgeschafft. Betroffen waren seiner Zeit die Immobilienkredite zwischen 2002 und 2010, die vielen Finanzierungskunden ( bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ) nahezu ein unbegrenztes Kündigungsrecht einräumte. Nun sind aber erneut bei einigen Kreditinstituten / Bausparkassen formale Fehler in der Widerrufsbelehrung, als auch in den Pflichtangaben für Verbraucher, aufgetreten, welche den Kunden ein erneutes Kündigungsrecht einräumen. Betroffen sind nunmehr Baufinanzierungsabschlüsse zwischen 2010 und 2016. Durch die Gesetzesänderung aus 2016 sind diese Verträge aber nun mich mehr unbegrenzt widerrufsfähig, sondern unterliegen der neuen Frist von 1 Jahr und 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss. Wer also einen solchen Widerruf vorantreiben möchte, sollte nicht nur die Frist im Auge behalten, sondern den Rat bzw. eine Prüfung durch einen Fachanwalt einholen.