Wohnimmobilienkreditrichtlinie kommt

13. Januar 2016
Spätestens bis zum 21.03.2016 muss das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten sein. Hierdurch soll das Ziel erreicht werden, den Verbraucherschutz im Bereich der Immobilienfinanzierung zBp durch zusätzliche Informationspflichten, erweiterte und höhere Anforderungen an den jeweiligen Finanzierungsberater, spürbar zu verbessern. Dasselbe soll künftig auch für Immobilienmakler gelten. Um diese Berufe ( Finanzierungsberater / Immobilienmakler )künftig ausüben zu können soll unter anderem eine Sachkundeprüfung, als auch eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung zwingende Voraussetzung werden. Wir sagen – na endlich !