Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies:
- Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1:500
 - Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100
 - Berechnung des umbauten Wohnraumes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
 - Entwässerungspläne
 - Statische Berechnungen
 - Baubeschreibungen
 - Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
 - Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
 - Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.
 
Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt.
                









