Unter Erschließung versteht sich die Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen.
Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an
- die Wasser- und
 - Abwasserversorgung, sowie
 - die Anbindung an öffentliche Verkehrswege,
 - das Gas-,
 - Strom- und
 - Telefonnetz.
 
Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Erschließungskosten beteiligt.
                









