Achtung : Elementarversicherung

23. April 2019
Naturkatastrophen durch Unwetter sorgen rund um die Welt, aber auch in Deutschland für Milliardenschäden. Ein häufig vernachlässigter Bereich ist bei dem Risiko Überschwemmung gegeben. Da in der normalen Gebäudeversicherung aber nur Leitungswasser versichert ist, wird das Schadenereigniss nach Überschwemmung zB durch Starkregen verursacht, nicht abgedeckt. Hierfür war und ist eine gesonderte Elementarversicherung erforderlich. Diese wird um so wichtiger als das nun feststeht, dass die Bundesregierung mit Wirkung 01.07.2019 künftig sämtliche staatliche Soforthilfen streichen wird. Eigenverantwortliches Agieren ist nun mehr denn je angesagt, denn die bisher üblichen Hilfen des Staates entfallen nun gänzlich.