Bankkunden können Kreditgebühren zurückfordern

28. Oktober 2014
Mit Urteil Az.: XI ZR 348/13 und 17/14 hat das BGH entschieden, dass Bankkunden unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurück fordern können, wenn diese ab 2004 abgeschlossen wurden. Der vorsitzende Richter hat nunmehr die Verjährungsfrist ausgedehnt und mit 10 Jahren festgelegt. Betroffene Kunden müssen nun schnell handeln, da sie bis zum Jahresende die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück verlangen und ggf. auch noch dieses Jahr Klage einreichen müssen.