Bausparkassen-Kündigung

16. Juli 2019
Kündigungsrecht von 15 Jahren unzulässig, so die Entscheidung der Vorinstanzen. Nun haben 2 Bausparkassen ( Badenia und LBS Südwest ) Ihre Revision vor dem BGH zurück gezogen. Damit sind deren Klauseln bzgl. des Kündigungsrechtes 15 nach Vertragsbeginn vom Tisch, weil diese die Kunden unangemessen benachteiligt hätte. Die zwei nunmehr rechtskräftigen Urteile verschiedener OLG’s sind ein klares Signal an die Branche. Das gesetzliche Kündigungsrecht von im Regelfall 10 Jahren ab Zuteilung dürfen die Bausparkassen nicht nach Belieben weiter verkürzen.