Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen
7. Juli 2014
Immer mehr Betroffene fordern bei Sparkassen und Banken Gebühren zurück, nachdem der Bundesgerichtshof ( BGH ) entschieden hat, dass Klauseln über Kreditgebühren unwirksam sind. Die Verbraucherzentralen bieten im Internet inzwischen Musterbriefe an, weil die Antwortschreiben der Banken mit etlichen Ausreden gespickt sind, um die Rückerstattung nicht vornehmen zu müssen. So hört und liest man, dass man noch die Urteilsbegründung abwarte, oder die Gebühr individuell ausgehandelt worden sei, oder es sich um einen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag handeln würde usw. All diesen Argumenten hat der BGH in seinen Urteilen ( AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 ) eine klare Absage erteilt. Viel verbreitet ist der Einwand, die Forderung sei bereits verjährt. Für den Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist, wobei derzeit noch nicht höchstrichterlich klargestellt wurde, ab wann diese Frist überhaupt beginnt. Dies wird letztlich erst am 28.10.2014 verhandelt, sodass also auch Verbraucher mit älteren Verträgen durchaus auf eine Rückerstattung hoffen dürfen.