BGH kippt Entgeltklauseln

12. September 2019
Umschuldung von Baukrediten ( BGH Urteil vom 10.09.19, AZ. XIZR7/19 ). Der Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv ) hat vor dem Bundesgerichtshof ( BGH ) eine Klage gegen die Kreissparkasse Steinfurt gewonnen. Die Richter haben Entgelte für die Freigabe von Kreditsicherheiten bei der Umschuldung von Immobilienkrediten als unzulässig erklärt. Bei einer Umschuldung stellen Banken den Kunden oft Gebühren in Rechnung. Klauseln, die vorsahen, dass der Kunde dafür bezahlen muss, dass ihre Bank die Grundschuld unter Treuhandauflagen an den neuen Kreditgeber freigibt, sind unzulässig. Die Entscheidung wird damit begründet, dass eine Bank mit der Verwaltung von Sicherheiten eigene Vermögensinteressen wahrnimmt. Der damit verbundene Aufwand dürfe dem Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, weil er mit dem erhobenen Zins bereits abgegolten sei. Dieses Urteil ist richtungsweisend und muss auch von anderen Kreditinstituten entsprechend umgesetzt werden. Solche Klauseln sind aus Kreditverträgen zu entfernen und zu Unrecht eingenommene Entgelte an die Kunden zurück zu zahlen.