BGH Urteil Ust.Fehler des Vorbesitzers
3. September 2025
Am 05.12.24 ( AZ. V R 16/22 ) hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass Immobilienkäufer nicht für fehlerhafte Umsatzsteuerausweise aus Mietverträgen haften. Klar ist nun, wer eine Gewerbe-oder Wohnimmobilie kauft, übernimmt die bestehenden Mietverhältnisse, haftet jedoch nicht für steuerliche Fehler, die der Vorbesitzer verursacht hat. Hintergrund ist die Option, dass ein Vermieter die Vermietung umsatzsteuerpflichtig behandeln kann, um den Vorsteuerabzug zu nutzen. Nun ist geklärt, dass daraus resultierende Fehler nicht auf den neuen Eigentümer übergehen.