BGH Urteil zu Darlehen in Verbindung mit Lebensversicherungen
6. Mai 2015
Anders als früher werden heute kaum noch Lebensversicherung zur endfälligen Tilgung einer Baufinanzierung abgeschlossen, weil dies gemeinhin als Verlustgeschäft bewertet wird, seit die Steuerprivilegien abgeschafft wurden und die Überschüsse immer geringer ausgefallen sind. Doch wie sollen sich die Kunden verhalten, die heute feststellen, dass die einmal prognostizierte Ablaufsumme ihrer Lebensversicherung nicht mehr zur Tilgung des Darlehens ausreicht ? Dies wollte auch eine Klägerin wissen, die ihre LV in 2011 widerrufen hatte und nun per Gericht erhoffte, dass der Vertrag rückabgewickelt werden kann. Das BGH hat nunmehr hierzu ein Urteil gefällt ( Az.: XI ZR 406/13 ) , welches diesmal Banken und Versicherungen aufatmen lässt. Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf eine Rückabwicklung der Versicherung hoffen, weil festgestellt wurde, dass es sich bei den Verträgen nicht um ein verbundenes Rechtsgeschäft handelt und auch keinerlei wirtschaftliche Einheit zu erkennen sei. Dem Kunden bleibt nunmehr nur die Option den Lebensversicherungsvertrag entweder weiter zu besparen oder diesen selber zu kündigen und lediglich den aktuellen Rückkaufswert zu erhalten.