BGH Urteile zur Vorfälligkeitsentschädigung ( Verbraucherfreundlich )
25. Januar 2016
Der BGH hat sich in zwei Urteilen mit Immobiliendarlehen beschäftigt und verbraucherorientiert entschieden. So dürfen Darlehensgeber keine Klauseln mehr verwenden, die bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ( VFE ) vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte unberücksichtigt lässt. Zum anderen müssen Kunden, die sich mit der Rückzahlung des Darlehens im Verzug befinden und denen die Bank infolgedessen gekündigt hat, sich nicht auf die Zahlung einer VFE einlassen.
BGH, Urteile vom 19.01.16, Az.: XIZR388/14 und XIZR103/15