BGH verbietet Kontogebühren auf Bausparverträge
10. Mai 2017
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat es Bausparkassen untersagt für Darlehenskonten Gebühren zu vereinnahmen. Als Begründung wird angeführt, dass die Kontrolle und Überwachung der Darlehenskonten überwiegend im Interesse der Bausparkassen läge und nicht etwa bei den Kunden. Damit stellte der BGH die Bausparkassen nunmehr mit den Banken gleich, wo diese Entscheidung bereits 2011 getroffen wurde. Verbraucherschützer haben nunmehr bereits angekündigt prüfen zu wollen, ob dieses Kontogebührenverbot auf Darlehenskonten beschränkt bleiben muss oder ob es sich ggf. auch schon auf die Bausparkonten während der Sparphase übertragen lässt.