Das neue Baukindergeld
15. Mai 2018
Nun ist es amtlich. Das neue Baukindergeld wird rückwirkend zum 01.Januar 2018 gewährt. D.h., dass alle Familien, die in diesem Jahr ein Haus oder eine ETW gekauft oder gebaut haben oder es ab jetzt tun, vom Staat mit 12.000 € pro Kind bezuschusst werden. Das freut alle Paare oder Alleinerziehende mit Kind oder Kindern unter 18 Jahren. Das oder die Kinder müssen im neuen Eigenheim einziehen und dort leben. Das neue Baukindergeld gilt nur für die erste Immobilie, wer bereits eine hat und / oder in ein größeres Objekt umziehen möchte, für den gilt es nämlich nicht. Grundsätzlich besagen die neuen Vorschriften, dass bei einem Kind 12.000 € , bei 2 Kindern 24.000 € und bei 3 Kindern 36.000 € Anspruch entstehen, sofern das Haushaltsnettoeinkommen nicht über 75.000 € p.a. zzgl. 15.000 € Kinderfreibetrag liegt. Eine vierköpfige Familie darf also nicht über 105.000 € verdienen. Damit dürften rund 90 % der jungen Familien förderfähig sein. Das Baukindergeld wird nicht in einer Summe fällig, sondern zu gleichen Teilen auf einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Das Baukindergeld kann aktuell noch nicht beantragt werden, man rechnet mit der Umsetzung im 2ten Halbjahr 2018. Aller Voraussicht nach wird es wohl über die KfW beantragt werden.