Fördert oder blockiert der Staat die wohnwirtschaftliche Immobilie ?

13. März 2015
Viele erinnern sich gerne an die guten Zeiten der Eigenheimzulage und des Baukindergeldes. Dieses hervorragende Förderinstrument wurde zum 01.01.2006 abgeschafft und seit 2008 durch den Wohn-Riester ersetzt. Zu recht ärgern sich Käufer oder Bauherren einer eigengenutzten Immobilie sehr häufig über die künftige nachgelagerte Besteuerung, evt. förderschädliches Verhalten und den Zwang die Immobile über den Rentenbeginn selber bewohnen zu müssen. Kann man dies wirklich als Förderung bewerten ? Dies fällt sicherlich vielen schwer, insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass im Gegenzug die einzelnen Bundesländer nun munter und völlig autark die Grunderwerbssteuersätze erhöhen können. Sie ist nämlich nicht mehr wie früher bundeseinheitlich gleich. Wir erinnern uns, dass sie in der Zeit 1983 bis 1996 nur bei 2 % im Zeitraum 1997 bis 2006 bei 3,5 % lag. Inzwischen gibt es Sätze von 6,5 %. Bedeutet konkret, dass sich der Erwerb einer 200.000 € teuren Immobilie von 4000 € auf nunmehr 13.000 € in der Spitze verteuert hat. Insgesamt muss die Frage erlaubt sein, ob Vater Staat, betrachtet man Wohn-Riester ( welche noch nicht mal jeder bekommt ) in Verbindung mit den steigenden Nebenkosten, denn dazu gehört die Grunderwerbs- steuer, wirklich ein Förderer oder ein Blockierer dieser Altersvorsorgemaßnahme ist.