Grundsteuer, Eigentümer müssen selber agieren

22. Februar 2022
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Vorbereitungen der Landesfinanzministerien laufen auf Hochtouren, damit die Reform zur Neuberechnung der Grundsteuer pünktlich zum 01.01.2025 umgesetzt werden kann. Jedes Bundesland kann hier eigene Wege und Modelle umsetzen. Da rd. 24 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden müssen, nimmt der Gesetzgeber nun die Eigentümer in die Pflicht, denn diese müssen nun dieses Jahr eine eigene Steuererklärung / Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür müssen die Eigentümer eine Menge Daten und Informationen liefern und könnten damit schnell überfordert sein. Diese Informationen, welche den Stand 01.01.22 haben müssen, sollen ab dem 01.07.22 online über das Steuerportal Elster eingereicht werden und zum 31.10.22 vorliegen. Ob und in wie weit es bei Verspätungen zu Sanktionen und Säumniszuschlägen kommen wird, ist noch nicht final entschieden. Im schlimmsten Fall können bis zu 25.000 € Zwangsgeld und eine Schätzung der Daten zu Ungunsten des Eigentümers fällig werden. Der Eigentümer ist also gut beraten sich frühzeitig auf Elster zu registrieren und mit den geforderten Daten zu beschäftigen, da es nicht immer einfach sein wird, alle gewünschten Erfordernisse sehr schnell zu erfüllen.