Güterstand und Schenkung aufeinander abstimmen

12. April 2019
Eine Schenkung unterliegt ab 500.000 € auch bei Eheleuten der Steuerpflicht. Sonderregeln gelten nur für die Übertragung des Familienwohnheims. Beenden Ehepaare die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, indem sie in einem Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren, und ein Partner hat mehr Zugewinn erwirtschaftet als der andere, entsteht eine Zugewinnausgleichsforderung. Selbst bei mehr als 500 Tsd. € kann diese steuerfrei übertragen werden. Wechseln Ehepartner von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, um wie zuvor beschrieben steuerbegünstig Vermögen zu übertragen, dürfen sie danach in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft “zurückschaukeln”. Wichtig ist hierbei nur, dass der Zugewinnausgleich richtig berechnet und angegeben wurde, denn Zahlungen, die den rechnerischen Zugewinn übersteigen, sind kein Zugewinn, sondern eine Schenkung und unterliegen damit nicht dem steuerlichen Privileg des Zugewinns.