Hauseigentümer und Instandhaltungsrücklage

23. Februar 2015
Anders als bei Eigentümern von Eigentumswohnungen, hier wird  i.a.R. über das Wohngeld eine Rücklage gebildet, muss der Eigentümer eines Hauses selber aktiv werden. Bildet dieser nämlich keine Rücklagen für Instandhaltungen, kann er leicht in finanzielle Nöte kommen, falls unerwartet größere Reparaturen notwendig werden sollten. Da es für solche Rücklagen keine Verpflichtungen gibt, verzichten viele Hausbesitzer darauf, was sich bitter rächen kann. Wie viel Rücklage erscheint denn insgesamt als angemessen ? Das hängt letztlich vom Alter und von der Größe der jeweiligen Immobile ab. Das Bundesbauministerium rät zu folgenden Rücklagen
bis 5 Jahre alte Häuser = 4 € je m²
bis 10 Jahre alte Häuser = 6 € je m²
bis 15 Jahre alte Häuser = 7,50 € je m²
über 16 Jahre alte Häuser = 10 € je m²
Die Empfehlung des VPB ( Verband privater Bauherren ) empfiehlt sogar noch höhere Rücklagen und vertritt die Auffassung, dass man von Anfang an, grundsätzlich mindestens 1 € pro m² und Monat auf die Seite legen sollte. Bei 100 m² Wfl. sind somit also mtl. 100 € einzukalkulieren, was man idealerweise schon in der Phase der Finanzierungsplanung berücksichtigt. Oftmals wird auch vergessen, dass ein Mangel oder Schaden gar nicht eingetreten sein muss, sondern, dass auch aufgrund von aktuellen Gesetzgebungen plötzlich Renovierungs- u. Modernisierungskosten entstehen können. Bsp. der vorgeschriebene Austausch von allen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und dies unabhängig davon, ob die Heizung einwandfrei funktioniert.