Hausverkauf ohne Steuern für Arbeitszimmer

30. November 2021
Eigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, müssen den Veräußerungsgewinn in der Regel nicht versteuern. Dies gilt auch, wenn das Objekt ein häusliches Arbeitszimmer hatte und dieses in den Vorjahren von der Einkommenssteuer abgesetzt wurde. Das hat das höchste deutsche Steuergericht nun abschließend bestätigt. Das häusliche Arbeitszimmer ist demnach Teil des privaten Wohnbereichs und kann daher beim Verkauf nicht separat besteuert werden. Es braucht also keine Aufteilung des Kaufpreises in “privat und beruflich” vorgenommen werden. ( AZ.: IX R27/19 ).