Klagen gegen KfW Auszahlungsabschläge abgewiesen
23. Februar 2016
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat 3 Klagen gegen Abschläge bei Darlehen der Förderbank KfW abgewiesen. Die Kreditnehmer hatten gegen ihre Banken geklagt, weil sie bei Darlehen der KfW aus den Jahren 2008 bis 2011 Abschläge von 4 % hinnehmen mussten, davon 2 % Bearbeitungsgebühren und 2 % für das Recht auf vorzeitige Tilgung ( Az.XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15 ). Die Abschläge seien laut Richter gerechtfertigt, weil die KfW den Kreditnehmern die Möglichkeit einräumt, ihre Darlehen ohne weitere Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig abzulösen. Durch die zinsverbilligten Förderdarlehen beurteilten die Richter auch die Bearbeitungsgebühr nicht als unangemessen.