Als Abschreibung wird die steuerlich absetzbare Wertminderung eine Wirtschaftsgut dar. Wertverlust einer Immobilie können z. B. jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz als steuerl. Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden.
Es wird unterschieden zwischen der linearen Abschreibung (jährl. gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge). Bei der degressiven Abschreibung ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altobjekten nur die lineare Abschreibung anwendbar ist, kann man bei Neubauten die Abschreibungsart wählen.