Abtretung

Als Abtretung wird die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten bezeichnet. Wenn ein Darlehensnehmer z. B. einen Anspruch auf die Auszahlung eines Bausparvertragsguthabens hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.