Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Neuregelung des Vermögensbildungsgesetzes zum 1.1.1999. Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Sparer über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen – bei einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat zurück.