Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies:
- Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100
- Berechnung des umbauten Wohnraumes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
- Entwässerungspläne
- Statische Berechnungen
- Baubeschreibungen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
- Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
- Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.
Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt.