Unter einer Bauanzeige wird eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens genannt, geregelt in der Bauanzeigenverordnung.Eine Bauanzeige kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Bauvorhaben anzeigepflichtig aber nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er also ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Die Bauanzeige ist schriftlich bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und gilt in der Regel als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.