In der Umgangssprache versteht man unter Bauerwartungsland solche Grundstücke, bei denen in Zukunft mit einer Bebaubarkeit zu rechnen ist. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.
Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Land Bauerwartungsland ist, finden Sie im Flächennutzungsplan (FNP), wo Ihr Gebiet als z. B. allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet sein kann. Ebenfalls lassen die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und das entsprechende Verhalten der planenden Behörden, z. B. durch Ausbau der Kanalisation und anderer Versorgungsleitungen, auf künftiges Bauland schließen.
Die Erwartung von Bauland schlägt sich normalerweise in einem bereits höheren Preis am Markt nieder. In jedem Fall liegt es in der Hand der Gemeinde, ob ein im FNP als Siedlungsgebiet vorgesehenes Land tatsächlich zu Bauland gemacht wird. Dazu müssen die Gemeinde oder ein Investor einen Bebauungsplan aufstellen oder das Gebiet von der Gemeinde zum Ortsteil erklärt werden. All diese Fragen werden Ihnen in der Baubehörde Ihrer Gemeinde beantwortet. Hüten Sie sich vor dem Kauf von Bauerwartungsland, wenn die Erwartung auf allzu dünnen Beinen steht. Dies wäre Spekulation, die auch schief gehen kann. Auch wenn im Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird, ist dies keine Garantie dafür, dass Sie ein Grundstück erwerben, welches später tatsächlich einmal bebaubar wird.