Baugrenze

Baugrenzen sind wesentliche Bestandteile von qualifizierten Bebauungsplänen und legen bei neu zu errichtenden Bauvorhaben die einzuhaltende Bauflucht fest.

Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

In Bebauungsplänen werden Baugrenzen als blaue Linie dargestellt. Die Baugrenze trennt somit den überbaubare von dem nicht überbaubaren Bereich eines Grundstücks und ist meist nicht identisch mit dem Verlauf der Grundstücksgrenze.

Die Baugrenze gilt meist auch unter der Geländeoberfläche (eine Tiefgarage darf somit ebenfalls an Ihren Grenzen nicht über die Baugrenze gebaut werden)

Untergeordnete bauliche Anlagen und Teile davon (Garagen an der Grundstücksgrenze, Balkone, Erker u.a.), die in den Abstandsflächen möglich sind, können jedoch auch über die festgelegte Baugrenze hinaus zugelassen werden.

Näheres regeln die Bestimmungen des Bebauungsplans oder örtliche Vorschriften.