Bausparkasse

Bausparkassen sind Kreditinstitute nach § 1 KWG. Deren Geschäftsbetrieb ist, gemäß dem Gesetz über Bausparkassen, darauf gerichtet Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren.

Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz über Bausparkassen § 1.1)