Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen – der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (§765 BGB).