Erhöhte Abschreibungen

Erhöhte Abschreibungen können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10% der begünstigten Kosten abgeschrieben werden wenn, die Modernisierungs– und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EStG dem Denkmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden.