Erschließung

Unter Erschließung versteht sich die Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen.

Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an

  • die Wasser- und
  • Abwasserversorgung, sowie
  • die Anbindung an öffentliche Verkehrswege,
  • das Gas-,
  • Strom- und
  • Telefonnetz.

Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Erschließungskosten beteiligt.