Unter Erschließung versteht sich die Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen.
Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an
- die Wasser- und
- Abwasserversorgung, sowie
- die Anbindung an öffentliche Verkehrswege,
- das Gas-,
- Strom- und
- Telefonnetz.
Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Erschließungskosten beteiligt.