Von Gesamtschuldnern ist die Rede, wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, wegen der gesamtschuldnerischen Haftung.
Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.