Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Seit dem 1. Januar 1997 beträgt sie 3,5% des Kaufpreises (§ 11 GrEStG).

Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.