Die Grundflächenzahl ist die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl, die angibt wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40% des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.