Als Rangrücktritt wird eine notariell beglaubigte Erklärung bezeichnet, durch welche ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern kann.
Als Rangrücktritt wird eine notariell beglaubigte Erklärung bezeichnet, durch welche ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern kann.