Schuldnertausch

Ein Schuldnertausch entsteht entsteht dadurch, dass beim Verkauf einer Immobilie die Finanzierung mitverkauft werden kann.

Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2% der Restschuldsumme.