Als Schuldzinsen wird das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln bezeichnet.
Schuldzinsen sind nur bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.