Wertschutzbrief

Mit einem Wertschutzbrief kann der Immobilienbesitzer bei einem Notverkauf der Immobilie den entstandenen Schaden mindern. Da bei einem Notverkauf, beispielsweise aus persönlichen oder beruflichen Gründen, das Risiko steigt, dass er die Immobilie zu einem günstigeren Preis hergeben muss als er seinerzeit dafür gezahlt hatten.

Der Wertschutzbrief springt auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit- oder Pflegebedürftigkeit ein.