Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück).
Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück).