Als Zins wird der Preis, den ein Schuldner für die befristete Überlassung von Geld zahlen muss bzw. den ein Gläubiger für die Überlassung von Sparkapital erhält, bezeichnet.
Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z. B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Es gibt viele Unterscheidungsformen von Zinsen wie z.B. Eigen- und Fremdkapitalzinsen oder Soll- und Habenzinsen, usw.
Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz. Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins.